Entscheidungsgründe: I. 1. Nach §15 Abs1 Z6 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. 141 (ErbStG), ist ein Erwerb steuerfrei, "der Personen anfällt, die dem Erblasser in Erwartung einer letztwilligen Zuwendung unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist". 2. Beim VfGH ist zu B607/84 ein Beschwerdeverfahren gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandes... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs5ErbStG 1955 §3 Abs4ErbStG 1955 §15 Abs1 Z6 Beachte Kundmachung am 27. Feber 1987, BGBl. 74/1987 und am 12. März 1987,
AÖFV 88/1987, Anlaßfall B607/84 vom 13. Dezember 1986 - Aufhebung
des angefochtenen Bescheides nach Muster VfSlg. 10699/1985
Rechtssatz: ErbStG; Unsachlichkeit der Regelung in §15 Abs1 Z6 wonach Person... mehr lesen...