Entscheidungen zu § 3 Abs. 4 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0026

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs4;
Rechtssatz: Die Regelung des § 3 Abs 4 ErbStG erweist sich vor allem in jenen Fällen von Bedeutung, in denen ohne
Begründung: eines Dienstverhältnisses von Familienmitgliedern im Familienverband Arbeiten oder Dienste ohne Vereinbarung oder Entrichtung eines bestimmten Entgeltes geleistet werden. Namentlich in bäuerlichen Kreisen ist es üblich, ohne
Begründung: eines ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

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