Norm: AngG §23 Abs1 IB LAG §31 Abs1NÖ LAO §30 Abs1 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 3. September 1973 bis 26. September 1986 zunächst als Lehrling und anschließend als Forstfacharbeiter bei der beklagten Partei beschäftigt. Anläßlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit der Zuerkennung einer Invaliditätspension erhielt der Kläger eine Abfertigung, bei deren Bemessung die Lehrzeit nicht berücksichtigt wurde. Der Kläger begehrt den Betrag von 29.612,71 S netto sA an restlicher Abfertigung... mehr lesen...