Aus den dem Verwaltungsgerichtshof von der belangten Behörde nur unvollständig vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens - insbesondere fehlen bis auf einzelne Aktenstücke die für die Entscheidung über die Streitfrage wesentlichen Akten der Veranlagungsabteilung des Finanzamtes - ist erkennbar, daß in N. ein Gastgewerbe betrieben wurde, wobei die Beschwerdeführerin gegenüber der Abgabenbehörde sowie der zuständigen Gebietskrankenkasse als Unternehmerin bezeichnet wurde. In den dem V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §25 Abs1;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §82 Abs1;FamLAG 1967 §17 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1383/75 E 25. Mai 1979 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist Arbeitgeber iSd Einkommensteuergesetzes, wer Bezüge iSd § 25 EStG 1972 auszahlt und den mit der Auszahlung dieser Bezüge verbundenen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §47 Abs3;FamLAG 1967 §17 Abs2;
Rechtssatz: Der Begriff des Dienstgebers im FamLAG deckt sich mit dem des Arbeitgebers im EStG 1972 (Hinweis E 8.6.1979, 2573/77, VwSlg 5384 F/1979). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1985140145.X01 Im RIS seit 01.0... mehr lesen...