Norm: FamLAG §17FamLAG §22FamLAG §26
Rechtssatz:
Die objektive Erstattungspflicht des Arbeitgebers ist von subjektiven Momenten - wie Verschulden oder Gutgläubigkeit - unabhängig. Der Empfänger der Familienbeihilfe soll abgabenrechtlich nicht in Anspruch genommen werden.
Entscheidungstexte 14 ObA 86/87 Entscheidungstext OGH 01.07.1987 14 ObA 86/87 Veröff: SZ 60/... mehr lesen...