Norm: AußStrG §16 BIII2bFamLAG §12 Abs1
Rechtssatz: Auf welche Gesichtspunkte im einzelnen einzugehen ist, wenn es darum geht, festzustellen, wer als eine "geeignete" Person anzusehen ist, die zum Empfang der Familienbeihilfe ermächtigt werden kann, oder ob die Voraussetzung erfüllt ist, daß der Anspruchsberechtigte "zum Unterhalt oder zur Pflege des minderjährigen Kindes" nicht "angemessen" beiträgt, ist dem Gesetz nich zu entnehmen; eine dies... mehr lesen...