Begründung: Der am 13.11.1985 geborene und damit derzeit im 12. Lebensjahr stehende minderjährige Kläger wohnt seit seiner Geburt im Haushalt seiner Großmutter G***** B*****, die ihm gegenüber auch obsorgeberechtigt ist. Der Kläger ist vermögenslos und erhält neben seiner (Halb-)Waisenpension die Kinderbeihilfe in Höhe von S 1.900,--, beide Beträge zu Handen der Großmutter (Außerstreitstellung der Parteien in der Tagsatzung vom 28.9.1995, ON 5). Diese Waisenpension bezieht er ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen sind eheliche Kinder des Claus und der Bettina R*****. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 18.10.1995, 1 C 104/95h, geschieden. Die Eltern kamen überein, die Obsorge der Mutter zu überlassen, die sie in ihrem Haushalt betreut. Da sich der Vater seit 8.4.1995 in U-Haft befand, vereinbarten die Eltern, daß die Festsetzung des väterlichen Unterhaltsbetrages erst nach seiner Haftentlassung erfolgen solle. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iS des § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iS de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alois W*** verschuldete am 23.12.1984 als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 340.783 - die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges - auf der Unterradenberger Bezirksstraße in Oberösterreich einen Verkehrsunfall, bei dem er selbst ums Leben kam und auch die auf dem Beifahrersitz mitfahrende Tochter der Klägerin Josefine W*** getötet wurde. Josefine W*** hatte eine am 24.1.1984 unehelich geborene Tochter namens Eva Maria W**... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. August 1982 gegen 21 Uhr wurde die Ehefrau des Erstklägers und Mutter der Zweit-, Dritt- und Viertkläger, Anita L***, die kurz nach der Ortsausfahrt von Mitterberghütten als Fußgängerin die Pinzgauer Bundesstraße überqueren wollte, von dem mit einem PKW Fiat 128, der damals bei der Zweitbeklagten gegen Haftpflicht versichert war, von Salzburg in Richtung St. Johann im Pongau fahrenden Erstbeklagten erfaßt und tödlich verletzt. Der Erstbeklagte wurde ... mehr lesen...
Norm: FamLAG §11
Rechtssatz:
Die Sonderregelung des § 11 Abs 2 FamLAG (Anspruchsberechtigung des Elternteiles, der das Kind überwiegend pflegt) kommt nur zur Anwendung, wenn beide Elternteile (konkurrierend) die Familienbeihilfe begehren. Die Sonderregelung des Paragraph 11, Absatz 2, FamLAG (Anspruchsberechtigung des Elternteiles, der das Kind überwiegend pflegt) kommt nur zur Anwendung, wenn beide Elternteile (konkurrierend) die Fa... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Ae ABGB §141 IIIFamLAG §2FamLAG §11FamLAG §12a ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der minderjährigen ehelichen Kinder (Antragsteller), die väterliche Großmutter (Antragsgegnerin) als subsidiär Unterhaltspflichtige zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S pro Kind zu verpflichten, ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der eheliche Vater der Antragsteller als Landwirt und Liftbediensteter monatlich 8490.40 S verdiene, wovon er 1940 S monatlich (1800 S bar, Rest Naturalleistungen) an die austragsberechtigte Antragsgegnerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz E*****, der Ehemann der Erstklägerin und Vater der Zweitklägerin, wurde am 10. 12. 1977 bei einem Verkehrsunfall getötet. Die Schadenersatzpflicht der Beklagten ist dem Grunde nach unbestritten. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die Erstklägerin aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Verkehrsunfall Zahlung von S 155.910 sA (Unterhaltsentgang vom Unfallstag bis 30. 11. 1979 monatlich S 2.800 = S 66.248 und Ersatz von Kosten für die Fertigst... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IE ABGB §166 Aa ABGB §1327 a ABGB §1327 c2 ABGB §1327 dFamLAG §2FamLAG §7FamLAG §11FamLAG §12KinderbeihilfenG §1 ABGB § 141 heute ABGB § 141 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 141 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Am 7. Dezember 1965 gegen 0.30 Uhr fuhr der Zweitbeklagte mit einem LKW, dessen Halterin die Erstbeklagte war, auf der Bundesstraße 17 von Leoben Richtung Bruck a. d. Mur. Zur selben Zeit fuhr Franz R., der damalige Ehemann der Erstklägerin und ehelicher Vater des Zweitklägers, mit seinen PKW in der Gegenrichtung auf dieser Straße. Kurz vor der Begegnung der beiden Fahrzeuge fuhr der Zweitbeklagte mit seinem Fahrzeug über die Straßenmitte; die beiden Fahrzeuge stießen zusammen, wob... mehr lesen...
Norm: FamLAG §11FamLAG §12KinderbeihilfenG allg
Rechtssatz:
Grundlage für die Auszahlung der Kinderbeihilfe bilden nur die amtlichen Eintragungen der Gemeinde oder des Finanzamtes auf der Beihilfenkarte.
Entscheidungstexte 4 Ob 98/59 Entscheidungstext OGH 25.08.1959 4 Ob 98/59 Veröff: Arb 7100 = SozM VIIIA,9 4 N 3/6... mehr lesen...