Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde im Instanzenzug Kraftfahrzeugsteuer für die Jahre 2006 bis 2009 gegenüber der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft (Beschwerdeführerin) fest. Sie bezog dabei für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage auch Fahrzeuge mit slowakischem Kennzeichen ein, welche die Beschwerdeführerin im Bundesgebiet verwendet habe. Die belangte Behörde begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Beschwerdeführerin die in Rede stehenden Fah... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich, dass der Beschwerdeführer, seinen Angaben zufolge von Beruf "Holzfäller/Forstarbeiter", im Besitz einer in Tschechien zugelassenen Zugmaschine ist und diese zur Ausübung seines Berufes nach Österreich brachte, um im Auftrag der G Forstverwaltung in deren Forsten Holzschlägerungsarbeiten ausführte. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde dem Besch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich, dass der Beschwerdeführer, seinen Angaben zufolge von Beruf "Holzfäller/Forstarbeiter", im Besitz einer in Tschechien zugelassenen Zugmaschine ist und diese zur Ausübung seines Berufes nach Österreich brachte, um im Auftrag der G Forstverwaltung in deren Forsten Holzschlägerungsarbeiten ausführte. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde dem Besch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich, dass der Beschwerdeführer, seinen Angaben zufolge von Beruf "Holzfäller/Forstarbeiter", im Besitz einer in Tschechien zugelassenen Zugmaschine ist und diese zur Ausübung seines Berufes nach Österreich brachte, um im Auftrag der G Forstverwaltung in deren Forsten Holzschlägerungsarbeiten ausführte. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde dem Besch... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der folgende Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Kufstein und benützt ein Kraftfahrzeug mit deutschem Kennzeichen auf Grund einer Zulassung vom April 1998. Gegen die Vorschreibung von Kraftfahrzeugsteuer durch das Finanzamt Kufstein berief der Beschwerdeführer mit der Behauptung, der dauernde Standort des Fahrzeuges ... mehr lesen...