Norm: GuKG §84
Rechtssatz: In der Pflegehilfe nach dem GuKG gibt es auch einen eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich, nämlich die soziale Betreuung der Patienten und die Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Zu der "sozialen Betreuung" zählen insbesondere der alltägliche Umgang mit den Patienten, Klienten und pflegebedürftigen Menschen, die Führung von Gesprächen, die Förderung der Kommunikation im sozialen Umfeld und die Berücksicht... mehr lesen...