Entscheidungen zu § 2 Abs. 2 EU-VStVG

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2021/6/11 2021-0.293.288

GZ: 2021-0.293.288 vom 11. Juni 2021 (Verfahrenszahl: DSB-D124.3128) [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über di... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 11.06.2021

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