Entscheidungen zu § 99 Abs. 3 EisbG

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/6/29 LVwG-2020/25/1019-4

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Z, vom 22.05.2020, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 23.04.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Eisenbahngesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1.       Die Beschwerde wird a... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 29.06.2020

TE Lvwg Erkenntnis 2018/10/1 LVwG-2018/25/2114-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren am ****, wohnhaft Adresse 1, Z, vom 20.09.2018, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 21.08.2018, ****, betreffend eine Übertretung des Eisenbahngesetzes, zu Recht: 1.       Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als gemäß § 45 Abs 1 Z 4 VStG von der Verhängung einer Strafe abgesehen und eine Ermahnung erteilt wird... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 01.10.2018

RS Lvwg 2017/11/30 LVwG-2017/25/2589-3

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.11.2017 Index: 93/01 Eisenbahn;
Norm: EisbG §99 Abs3
Rechtssatz: Der Begriff „Übersetzen“ iSd § 99 Abs 3 Eisenbahnkreuzungsverordnung ist wie „Überqueren“ oder „Überfahren“ zu verstehen. Dieses Verhalten bezieht sich aber nicht bloß auf den Gleiskörper selbst, sondern auf die gesamte Eisenbahnkreuzung, deren Beginn für die Straßenverkehrsteilnehmer durch die... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 30.11.2017

TE Lvwg Erkenntnis 2017/11/30 LVwG-2017/25/2589-3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hohenhorst über die Beschwerde von Dr. AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft Adresse 1, Z, vom 15.09.2017 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 30.08.2017, ****, betreffend eine Übertretung des Eisenbahngesetzes nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1.       Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2.     ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 30.11.2017

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