Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden: SVS) hat mit Bescheid vom 30.09.2025, Zl: XXXX , gemäß § 194 GSVG iVm § 410 ASVG festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.02.2025 zur Beitragsleistung im Rahmen der Selbständigenvorsorge sowie zum Beitritt zu einer gesetzlichen Vorsorgekasse verpflichtet sei. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer seit 01.02.2... mehr lesen...