Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben seiner rechtlichen Vertretung vom 11.8.2022 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer, Herr XXXX (im Folgenden kurz: „BF“), bei der ÖGK die Feststellung, dass die XXXX (im Folgenden kurz: H. GmbH) verpflichtet sei, im Zeitraum August 2017 bis Februar 2022 für ihn Beiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse an die ÖGK zu entrichten. Begründend wurde ausgeführt, der BF sei im Zeitraum Oktober 2007... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.09.2012 sprach die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) aus, dass die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet ist, Beiträge für den Dienstnehmer Otto V. für die in einer Beilage angeführten Zeiträume in bestimmter Höhe zu entrichten (Spruchpunkt 1). Des Weiteren sprach die belangte Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin als D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 15.05.2013 ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die angeführten Dienstnehmer und Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 2.045,59 sowie Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der Höhe von € 38,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 22.05.2014 ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die laut Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO vom 27. August 2013 angeführten Dienstnehmer und Zeiträume Sonderbeiträge i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 06.09.2011 wurde festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die Dienstnehmer XXXX (in der Folge Herr M.A.) und XXXX (in der Folge Herr I.F.) für den Beschäftigungszeitraum vom 12.10.2009 bis 04.02.2010 allgemeine Beiträge in Höhe von € 6.828,53, Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der H... mehr lesen...