Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 BMSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2018/5/24 6Ob76/18x

Norm: ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 BcBMSVG §17 Abs1 Z1
Rechtssatz: Grundsätzlich sind bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage nur tatsächlich zugeflossene Abfertigungen zu berücksichtigen. Aus dem Anspannungsgrundsatz ist der Unterhaltsschuldner dann verpflichtet, die Auszahlung einer Abfertigung als Kapitalbetrag zu verlangen, wenn die Interessen des Unterhaltsberechtigten deutlich überwiegen. Dies ist nur dann der Fall, wenn es darum ginge, de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.2018

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