Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (= Bf) beantragte am 26.11.2015 in eigenem Namen, daher insb ohne Offenlegung des Handelns im Namen eines Dritten, die Bescheinigung seines Plans mit der GZ XXXX gemäß § 39 VermG. Der Antrag betrifft nach dem Akteninhalt das derzeitige Grundstück 1715 der Katastralgemeinde XXXX im Gerichtsbezirkssprengel XXXX , welches im Eigentum des Herrn [RRR], also maW eben nicht im Eigentum des Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 21.11.2015 beantragte XXXX (im Weiteren Beschwerdeführer) die Bescheinigung seines Planes (Teilungsplan) mit der GZ 31326-62324 vom 16.11.2015 in der KG 62324 Unterauersbach. Mit Antrag vom 21.11.2015 beantragte römisch 40 (im Weiteren Beschwerdeführer) die Bescheinigung seines Planes (Teilungsplan) mit der GZ 31326-62324 vom 16.11.2015 in der KG 62324 Unterauersbach. Mit Mängelbehebungsau... mehr lesen...