I.1. Die Auftraggeberin schrieb in einem europaweiten offenen Verfahren die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages mit der Bezeichnung Zu- und Umbau *** aus. Dabei handelt es sich um Planungsleistungen im Oberschwellenbereich. Als Zuschlagskriterium wurde der niedrigste Preis festgelegt und wurde in Punkt III.3.1 der Bekanntmachung festgeschrieben, dass die Erbringung der Dienstleistungen nicht einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist (Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt... mehr lesen...