Norm: StGB §61WaffG 1996 §62 Abs2
Rechtssatz: Nach der klaren Zielrichtung der Rechtsnorm, wonach für die Beurteilung von vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes begangenen Taten das frühere Waffengesetz heranzuziehen ist, stellt sich die Frage einer Günstigkeitsprüfung nicht. Hier: Springmesser Entscheidungstexte 12 Os 57/98 Entscheidungstext OGH 25.06.1998 12 Os 57/98 ... mehr lesen...