Der Beschwerdeführer beantragte am 22. März 1995 die Ausstellung eines Waffenpasses und begründete diesen Antrag wie folgt: "Ich habe als Außerstreitrichter beim BG (...) unter anderem mit gefährlichen psychisch Kranken zu tun. Nachweis: Akten des BG (...): 2 SW 16/92, 2 L 65/77; meine Einvernahme" Nach einem im Verwaltungsakt erliegenden Bericht der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Mai 1995 habe der Beschwerdeführer seinen Bedarf - offenbar mündlich - mit Entscheidungen "gegen" psy... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §5 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Amtsräume (hier: eines Bezirksgerichtes) sind Betriebsräume iSd § 5 Abs 2 Z 1 und § 18 WaffG (Hinweis E 18.10.1977, 764/77 und E 20.12.1984, 84/01/0167). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996200241.X07 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Jänner 1992 wies die Bundespolizeidirektion Wien den Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenscheines vom 17. Oktober 1991 gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 1 Waffengesetz 1986 ab. Zur Begründung: führte die Behörde erster Instanz aus, daß in der Person des Beschwerdeführers die gemäß § 6 Waffengesetz 1986 geforderte Verläßlichkeit nicht gegeben sei und ging dabei von folgendem, sich aus der von einem Polizeiorgan erstatteten Anzeig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwRallg;WaffG 1986 §29 Abs3;WaffG 1986 §5 Abs2 litb;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: "Geladen" ist eine Waffe auch dann, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden (Hinweis E 28.3.1980, 564/80, VwSlg 10091 A/1990). Die gleiche Überlegung gilt auch für den Fall einer gesich... mehr lesen...