Entscheidungen zu § 48 Abs. 2 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/9/16 98/20/0454

Mit Bescheid vom 9. April 1998 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Mödling dem Beschwerdeführer gemäß § 51 Abs. 2 und § 26 Waffengesetz 1996 i.V.m. § 21 Abs. 1 VStG eine Ermahnung, weil er es als Inhaber eines waffenrechtlichen Dokuments (Waffenbesitzkarte Nr. 223225) unterlassen habe, die Änderung seines Hauptwohnsitzes der Behörde, die diese Urkunde ausgestellt hat, binnen vier Wochen schriftlich mitzuteilen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.1999

RS Vwgh 1999/9/16 98/20/0454

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z7;B-VG Art11 Abs2;VStG §27 Abs1;VwRallg;WaffG 1986 §34 Abs2 impl;WaffG 1996 §26;WaffG 1996 §48 Abs2;WaffG 1996 §51 Abs2;
Rechtssatz: § 48 Abs 2 WaffG 1996 ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass er sich nicht auf die Bestimmung der örtlichen Zuständig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1999

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