Entscheidungen zu § 44 WaffG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2020/1/21 W101 2180393-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.01.2017 beantragte die Beschwerdeführerin per E-Mail bei der BH Klagenfurt Land auf Grundlage des § 44 WaffG die halbautomatischen Schusswaffen - Heckler & Koch MR 308 und Heckler & Koch MR 223 - als Waffen der Kategorien B einzustufen und dies in Bescheidform zu erledigen. Dieser Antrag war in der Folge an den zuständigen Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (im Folgenden belangte Behörde genannt) abgetre... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.01.2020

TE Bvwg Beschluss 2019/4/4 W136 2136365-1

Begründung: 1. Sachverhalt: 1. Die belangte Behörde legte mit Note vom 05.10.2016 die verfahrensgegenständliche Beschwerde mit den bezughabenden Akten des Verwaltungsverfahrens dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor. 2. Mit hg. Beschluss vom 18.06.2018 wurde nach Parteiengehör XXXX , allgemein beeideter und zertifizierter Gerichtssachverständiger aus dem Fachgebiet Schießsport, mit der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens beauftragt. 3. Mit hg. Erkenntnis vom 2... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 04.04.2019

TE Bvwg Beschluss 2019/3/13 W136 2170074-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahren und Sachverhalt: 1. Mit Mail vom 30.11.2015 erkundigte sich die BH Gänserndorf bei der belangten Behörde aufgrund einer Anfrage betreffend das halbautomatische Gewehr BR 99, Kaliber 12/76. Die belangte Behörde teilte der BH Gänserndorf am 01.12.2015 mit, dass es sich bei diesem Gewehr, das konstruktiv der Militärwaffe M16 nachgebaut sei, um Kriegsmaterial nach § 1 Abschnitt 1 Z1 lit a der Kriegsmaterial-Verordnung handle. Mit Mail vom 08.12.2015... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 13.03.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/1/28 W136 2136365-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft mbH mit Sitz in Deutschland, wandte sich mit E-Mail vom 17.11.2014 an das Bundesministerium für Inneres (BMI) und teilte mit, dass sie beabsichtige, das halbautomatische Gewehr "SAN SAPR 751 Sport, XXXX Austria Sport", nach Österreich einzuführen. Es handle sich hierbei um eine halbautomatische Sportwaffe im Kaliber .308 Win., eine Neufertigung der Firma Swiss Arms AG mit ziviler Neufertigung des ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.01.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2018/8/17 W101 2100386-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 14.07.2014 beantragte die Beschwerdeführerin am 18.07.2014 beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (im Folgenden belangte Behörde genannt) auf Grundlage des § 44 WaffG die halbautomatischen Schusswaffen - SIG SAUER M400, Kal. 223 Rem, SIG SAUER 516 Patrol, Kal. 223 Rem, und SIG SAUER 716 Patrol, Kal. 308 Win, - als Waffen der Kategorien B einzustufen. Hinsichtlich der gegenständlichen Schusswaffen gab die bel... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 17.08.2018

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