IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Linkenhöller über A) die Beschwerde des Herrn J. S. gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien - Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, vom 28.12.2012, Zahl: III-W 13418/AB/81, mit welchem gemäß § 25 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 1 und Abs. 3 und Abs. 5 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12 der Waffenpass Nr.... entzogen wurde, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Schmid über die Beschwerde des Herrn Heinz M vom 10.02.2014 gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien - Referat für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, Zl. III-W-5362/AB/83, vom 22.01.2014, betreffend Entziehung des Waffenpasses nach dem WaffG, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Absatz 1 und 2 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und der Bescheid behoben. römisch eins. Gemäß Paragrap... mehr lesen...