IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Frank über die Beschwerde des Herrn M. W., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, SVA 4 Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, vom 8.11.2016, GZ: III-W-1317/AB/11, betreffend Abweisung des Antrages auf Erweiterung einer Waffenbesitzkarte von 2 Stück auf 4 Stück Schusswaffen der Kategorie B, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben, als de... mehr lesen...