IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Frank über die Beschwerde des Herrn M. W., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, SVA 4 Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, vom 8.11.2016, GZ: III-W-1317/AB/11, betreffend Abweisung des Antrages auf Erweiterung einer Waffenbesitzkarte von 2 Stück auf 4 Stück Schusswaffen der Kategorie B, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben, als de... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Schmid über die Beschwerde des Herrn P., vertreten durch Frau RA, vom 20.3.2014 gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien - Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, Zl. III-W-4293/AB/04, vom 6.2.2014 betreffend Abweisung des Antrages auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach dem WaffG zu Recht e r k a n n t: I. D ie Beschwerde wird abgewiesen . römisch eins. Die Beschwerde wi... mehr lesen...