IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Maximilian Aicher über die Beschwerde des AA, Adresse1, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 14.02.2017, Zl ***, betreffend die Versagung der Ausstellung eines Waffenpasses nach dem Waffengesetz 1996, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Besch... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Monica Voppichler-Thöni über die Beschwerde des A B, geb am xx.xx.xxxx, wohnhaft in PLZ Ort, Adresse, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 24.03.2014, Zahl IIIa-**/2014, betreffend die Ausstellung eines Waffenpasses zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 28 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. römisch eins. Gemäß Paragraph 28, VwGVG wird die Beschwerde als unbe... mehr lesen...