Entscheidungen zu § 18 Abs. 1 WaffG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2019/1/10 W101 2147280-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Herr XXXXbeantragte am 20.01.2010 beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 18 Abs. 2 WaffG zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehres K43 der Kategorie A (Kriegsmaterial). Herr XXXXbeantragte am 20.01.2010 beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß Paragraph 18, Absatz 2, WaffG zum Erwerb und... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 10.01.2019

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