Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, wohnhaft in xxx, vertreten durch xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 15.01.2015, Zahl: SP9-STR-7367/2014, wegen Verwaltungsübertretungen nach § 35 Abs. 1 und § 16a Waffengesetz - WaffG, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, wohnhaft in xxx, vertreten durch xxx, gegen das Stra... mehr lesen...