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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Verfahrensanordnung vom 25.11.2019 trug die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA, belangte Behörde) der XXXX GmbH (in Folge: beschwerdeführende Partei, Beschwerdeführerin) gemäß § 22d Abs. 1 FMABG die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes durch die Unterlassung der künftigen Vergabe von Krediten gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft) in Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin ist ein in das Vereinsregister eingetragener Verein mit Sitz in XXXX und einer Büroadresse in XXXX, die in ihren Richtlinien und Statuten festgelegt hat, als betriebliche Unterstützungskasse unselbständigen Erwerbstätigen (Arbeitnehmern) mit ständigem Wohnsitz in Österreich Unterstützungsleistungen für den Fall des Alters, bei Invalidität, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im März 2013 wurde die Finanzmarktaufsicht (in Folge FMA) durch zwei Konsumentenanfragen hinsichtlich der Beschwerdeführerin auf diese aufmerksam. Die Anfragen bezogen sich auf die Seriosität des Unternehmens und dessen Berechtigung, österreichische Sparanlagen entgegenzunehmen. Auf Rückfrage der FMA gaben beide Konsumenten an, auf die Beschwerdeführerin durch Internetrecherche zum Thema Geld und Anlagemöglich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie waren von 10.05.2010 bis 04.02.2012 Geschäftsführer der XXXX Gesellschaft m.b.H. Die XXXX Gesellschaft m.b.H. is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie waren von 10.05.2010 bis 04.02.2012 Geschäftsführer der XXXX. Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie sind seit 10.05.2010 Geschäftsführer der XXXX. Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX eingetragen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie sind seit 10.05.2010 Geschäftsführer der XXXX Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX eingetragen und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000365-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000365-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000368-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000368-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000398-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000398-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXXals Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXXals Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie waren von 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000404-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.03.2013 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000404-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2000407-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das hier angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 der Finanzmarktaufsicht richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2000407-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarkt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX (in Folge: die Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römisch 40 (in Folge: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX (in Folge: Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.03.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römisch 40 (in Folge: Gese... mehr lesen...