Entscheidungen zu § 98 Abs. 2 BWG

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE UVS Wien 2011/09/02 06/FM/9/59/2011

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: I. Sie sind seit 01.01.2002 Vorstand der S. Bank AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes gem. § 1 BWG mit Sitz in Sa., A.-Markt. Sie haben es in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) Folgendes zu verantworten: 1. Die S. Bank AG hat die Geldwäsche-Meldestelle nicht ?unverzüglich? ab jedenfalls 11.04.2008 vom begründeten Verdacht bzw. Verdacht oder berechtigten Grund zur Annahme, dass... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.09.2011

TE UVS Wien 2011/03/25 06/FM/9/503/2010

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: ?Sie sind seit 01.01.1996 Geschäftsleiter der V.-bank S. reg. Gen.m.b.H., eines konzessionierten Kreditinstitutes gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG). 1. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) zu verantworten, dass es die V.-bank S. reg. Gen.m.b.H. entgegen § 40 Abs 2 BWG unterlassen hat, die Kundin Sandra R. vor Begründung: einer dauernden Geschäftsbeziehung am 23.03.2009,... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.03.2011

TE UVS Wien 2011/03/07 06/FM/46/7699/2008

1. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: ?Sie sind seit 1.4.2006 Vorstand der I. Investmentbank AG, vormals V. Investmentbank AG, eines Kreditinstitutes iSd § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 532/1993 idgF, mit Sitz in Wien, R.-gasse. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF, zu verantworten, dass es das besagte Kreditinstitut unterlassen hat, eine Satzungsänderung unverzüglich schriftlich der Finanzmarktau... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 07.03.2011

TE UVS Wien 2010/12/14 06/FM/46/7789/2010

Der Spruch: des an den Berufungswerber gerichteten Straferkenntnisses lautet: ?I. Sie waren von 14.07.2003 bis 12.07.2010 zum verantwortlichen Beauftragten der E.-Bank für die Einhaltung ua der §§ 40, 41 Abs 1 bis 4 BWG bestellt. Sie haben in Ihrer Funktion als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs 2 VStG zu verantworten, dass die E.-Bank 1. abweichend von § 40 Abs 1, 2 und 2a BWG ein Bankkonto eröffnet hat, ohne gemäß § 40 Abs 2c BWG ausreichend sicherzustellen, dass Transaktionen vo... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.12.2010

TE UVS Wien 2007/08/27 06/47/6083/2006

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) erließ gegen den Berufungswerber als Beschuldigten ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie sind seit 12.11.1981 nach außen vertretungsbefugter Geschäftsleiter der Raiffeisenbank G. mit der Geschäftsanschrift M., G. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF zu verantworten, dass es das besagte Kreditinstitut von 10.04.2005 bis 15.11.2005 unterlassen hat, die Änderung der Satzung (Beschluss der Gene... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 27.08.2007

TE UVS Wien 2007/08/20 06/47/6082/2006

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) erließ gegen den Berufungswerber als Beschuldigten ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie sind seit 21.8.1997 nach außen vertretungsbefugter Geschäftsleiter der Raiffeisenbank G. mit der Geschäftsanschrift Ma., G. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF zu verantworten, dass es das besagte Kreditinstitut von 10.04.2005 bis 15.11.2005 unterlassen hat, die Änderung der Satzung (Beschluss der Gene... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.08.2007

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