Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die hier angefochtene Ermahnung der Finanzmarktaufsicht vom XXXX richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2007136-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Die hier angefochtene Ermahnung der Finanzmarktaufsicht vom römisch 40 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2007136-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die hier angefochtene Ermahnung der Finanzmarktaufsicht vom XXXX richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, den Bf. zu W210 2007138-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Die hier angefochtene Ermahnung der Finanzmarktaufsicht vom römisch 40 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , den Bf. zu W210 2007138-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr... mehr lesen...