Begründung: Zu A) 1. Vorbemerkungen Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist als Abwicklungsbehörde nach dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, BGBl. I 98/2014 (im Folgenden: BaSAG) mit der Abwicklung der Heta Asset Resolution AG befasst. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist als Abwicklungsbehörde nach dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, Bundesgesetzblatt Teil eins, 98 aus 2014, (im Folgend... mehr lesen...