Entscheidungen zu § 9 Abs. 6 BWG

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RS UVS Kärnten 2002/06/26 KUVS-K1-696/8/2002

Rechtssatz: Beratungsleistungen gelten als dort erbracht, wo sich der Kunde zum Zeitpunkt der Beratung aufhält, unabhängig davon, ob die Beratung vom Inland oder vom Ausland aus über Telefon, Telefax, oder Briefverkehr, e-mail oder ähnliches, erfolgt. Werden Anlagegelder auf ein Konto in den USA überwiesen, so sind diese Verfügungshandlungen als in den USA gesetzt, anzusehen. Das Finanzdienstleistungsgeschäft der Vermögensverwaltung beinhaltet jedoch nicht nur die Vornahme konkreter Verfüg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.06.2002

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