Entscheidungen zu § 74 Abs. 4 BWG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/2/22 96/17/0006

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz im Monat Dezember 1994 gemäß § 97 Abs. 1 Z. 6 Bankwesengesetz den Betrag von S 4.094,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei für Dezember 1994 die Verletzung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 des Bankwesenge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1999

RS Vwgh 1999/2/22 96/17/0006

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7 Abs1;BWG 1993 §74 Abs1;BWG 1993 §74 Abs4 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: § 97 Abs 1 Z 6 BWG 1993 spricht ausdrücklich davon, dass der Bundesminister für Finanzen bei Überschreitung der Großveranlagungsgrenzen Zinsen ... FÜR 30 TAGE vorzuschreiben hat. Schon diese Ausdrucksweise spricht dafür, dass eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1999

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