Entscheidungen zu § 73 Abs. 1 BWG

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Wien 2011/03/07 06/FM/46/7699/2008

1. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: ?Sie sind seit 1.4.2006 Vorstand der I. Investmentbank AG, vormals V. Investmentbank AG, eines Kreditinstitutes iSd § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 532/1993 idgF, mit Sitz in Wien, R.-gasse. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF, zu verantworten, dass es das besagte Kreditinstitut unterlassen hat, eine Satzungsänderung unverzüglich schriftlich der Finanzmarktau... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 07.03.2011

TE UVS Wien 2007/08/27 06/47/6083/2006

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) erließ gegen den Berufungswerber als Beschuldigten ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie sind seit 12.11.1981 nach außen vertretungsbefugter Geschäftsleiter der Raiffeisenbank G. mit der Geschäftsanschrift M., G. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF zu verantworten, dass es das besagte Kreditinstitut von 10.04.2005 bis 15.11.2005 unterlassen hat, die Änderung der Satzung (Beschluss der Gene... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 27.08.2007

TE UVS Wien 2007/08/20 06/47/6082/2006

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) erließ gegen den Berufungswerber als Beschuldigten ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie sind seit 21.8.1997 nach außen vertretungsbefugter Geschäftsleiter der Raiffeisenbank G. mit der Geschäftsanschrift Ma., G. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF zu verantworten, dass es das besagte Kreditinstitut von 10.04.2005 bis 15.11.2005 unterlassen hat, die Änderung der Satzung (Beschluss der Gene... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.08.2007

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