Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF3), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom römisch 40 richtet sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX (richtiggestellt mit XXXX), GZ: FMA-KL00907.100/0004-LAW/2008, richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF1), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Fin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich datiert vom XXXX(richtiggestellt mit XXXX), GZ: XXXX, richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: BF2), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX(in Folge: Bank), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich... mehr lesen...