Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Bank die Rückzahlung veranlagter Gelder, die ein früherer Gesamtprokurist und Geschäftsstellenleiter übernommen habe. Eine Beschränkung seiner Vollmacht sei dem Kläger nicht bewusst gewesen; die beklagte Partei hafte für das Fehlverhalten ihres Prokuristen. Die beklagte Partei wendete im Wesentlichen ein, es handle sich um - nicht dem Standard eines Bankgeschäfts entsprechende - Privatgeschäfte ihres früheren Gesamtprokuristen; sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte den aushaftenden Mietzins von S 137.280. Die beklagte Partei wendete unter anderem ein, der Kläger sei zur Klagsführung nicht legitimiert, weil er die Forderung aus Mietzinsrückständen einem Kreditinstitut abgetreten habe und eine Rückabtretung nicht erfolgt sei. Dem hielt der Kläger entgegen, dass die Forderungen aus dem Bestandverhältnis wieder an ihn rückzediert worden seien. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte fest, der ... mehr lesen...
Norm: BWG §5 Abs1 Z12KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: Das im § 5 Abs 1 Z 12 BWG verankerte "Vier-Augen-Prinzip" stellt eine besondere, den Umfang der Vollmacht im Unternehmensbereich eines Kreditinstituts beschränkende gesetzliche Regel im Sinne des § 10 Abs 1 KSchG dar, die auch für Filialleiter von Kreditinstituten gilt. Entscheidungstexte 1 Ob 164/00z Entscheidungstext OGH 25.07.2000 ... mehr lesen...
Norm: BWG §5 Abs1 Z12KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: Das im § 5 Abs 1 Z 12 BWG verankerte "Vier-Augen-Prinzip" stellt eine besondere, den Umfang der Vollmacht im Unternehmensbereich eines Kreditinstituts beschränkende gesetzliche Regel im Sinne des § 10 Abs 1 KSchG dar, die auch für Filialleiter von Kreditinstituten gilt. Entscheidungstexte 1 Ob 164/00z Entscheidungstext OGH 25.07.2000 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß der Kläger als leitender Angestellter vom Anwendungsbereich der Kündungsschutzbestimmungen des ArbVG ausgeschlossen war. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß der Kläger als leitender Angestellter vom Anwendungsbereich d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In Verwahrung der Beklagten befinden sich insgesamt vier auf Überbringer lautende und mit Losungsworten gesicherte eigene Sparbücher, und zwar die ersten drei mit den Nummern 605 1700, 605 1718 und 605 1726 mit einem darin ausgewiesenen Einlagenstand von je 2,000.000 S und das vierte mit der Nummer 605 1890 mit einem darin ausgewiesenen Einlagenstand von 3,000.000 S. Der Kläger ist im Besitz der dazugehörigen, jeweils namens der Beklagten von deren damaligen b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die drei minderjährigen Klägerinnen sind zu je 1/3 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 373 KG Thurnberg, die sie durch Kauf von ihren Eltern Gerhard und Maria Christine B***, die je zu einem Viertel Anteilseigentümer waren, und ihrer väterlichen Großmutter Therese B***, die Eigentümerin der zweiten Hälfte war, im August 1986 erworben haben. Die Einverleibung des Eigentumsrechtes wurde vom Bezirksgericht Hallein am 26.Jänner 1987 im Rang der Anmerkung der Rangord... mehr lesen...
Norm: BWG §5 Abs1 Z12KSchG §10 Abs1KWG 1979 §4 Abs3
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 3 KWG geregelte Vertretungsmacht der Geschäftsleiter ist eine gesetzliche; § 10 Abs 1 KSchG ist nicht anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 207/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 3 Ob 207/88 Veröff: SZ 62/121 = ÖBA 1990,53 6 Ob 570/91 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: BWG §5 Abs1 Z12KSchG §10 Abs1KWG 1979 §4 Abs3
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 3 KWG geregelte Vertretungsmacht der Geschäftsleiter ist eine gesetzliche; § 10 Abs 1 KSchG ist nicht anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 207/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 3 Ob 207/88 Veröff: SZ 62/121 = ÖBA 1990,53 6 Ob 570/91 Entscheidungs... mehr lesen...