Entscheidungen zu § 40 Abs. 4 BWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2008/7/10 8Ob84/08y

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Entscheidung | OGH | 10.07.2008

TE OGH 2007/9/28 9Ob108/06g

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Entscheidung | OGH | 28.09.2007

TE OGH 2006/12/19 4Ob230/06m

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Entscheidung | OGH | 19.12.2006

RS OGH 2006/12/19 4Ob230/06m

Norm: BWG §40 Abs4 Z1
Rechtssatz: Ein begründeter Verdacht, dass eine Transaktion der Geldwäscherei dient, liegt vor, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der Geldwäscherei rechtfertigen. Verdächtig ist eine Transaktion etwa dann, wenn die Art des Geschäfts an sich unplausibel ist oder wenn eine andere, normale, legale, harmlose Erklärung kaum in Betracht kommt. Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2006

RS OGH 2006/12/19 4Ob230/06m

Norm: BWG §40 Abs4 Z1
Rechtssatz: Ein begründeter Verdacht, dass eine Transaktion der Geldwäscherei dient, liegt vor, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der Geldwäscherei rechtfertigen. Verdächtig ist eine Transaktion etwa dann, wenn die Art des Geschäfts an sich unplausibel ist oder wenn eine andere, normale, legale, harmlose Erklärung kaum in Betracht kommt. Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2006

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