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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Nachdem die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) aufgefordert hatte, einerseits zum Vorwurf, ohne entsprechende Konzession in Österreich Bankgeschäfte auszuüben, Stellung zu nehmen und andererseits den der Rechtsordnung entsprechenden Zustand herzustellen, indem sie die konzessionspflichtigen Bankgeschäfte unterlassen würde, veröf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden "BF" oder auch "Verein") ist ein Verein (eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX ) mit Sitz in XXXX , und einer Büroadresse in XXXX . Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Weiteren "FMA" oder "belangte Behörde") erließ am 30.03.2017 den angefochtenen Bescheid, der an die BF gerichtet war, mit folgendem
Spruch: "Folgende Bekanntmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Fina... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX , mit Sitz in Wien und einer Büroadresse in Graz. Die beschwerdeführende Partei betreibt unter anderem eine Homepage mit der Web-Adresse XXXX . Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, eingetragen im ZVR zur Zahl römisch 40 , mit Sitz in Wien und einer Büroadresse in Graz. Die beschwerdeführende Partei betreibt unter anderem ... mehr lesen...