Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob ein Geldinstitut auf die Richtigkeit einer früher abgegebenen Selbstauskunft des Kreditnehmers vertrauen dürfe, betrifft eine Frage des jeweiligen Einzelfalles und damit keine im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Frage. Überdies wäre der Beklagte verpflichtet gewesen, von sich aus allfällige rechtserhebliche Änderungen bekannt zu geben. Wenn er dies zunächst unterlassen hat, kann daraus kein Mitver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr.Peter Zwach, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Sabine S*****, vertreten durch Dr.Josef Peissl und Mag.Klaus Rieger, Rechtsanwälte i... mehr lesen...
Norm: ABGB §151 Abs2 ABGB §983 BWG §36 ABGB § 151 heute ABGB § 151 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 151 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989 ABGB ... mehr lesen...