Entscheidungen zu § 31 Abs. 1 BWG

Bundesverwaltungsgericht

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2017/12/7 W148 2140531-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA" oder auch "belangte Behörde") vom 14.09.2016, zugestellt am 16.09.2016, richtet sich an den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA" oder auch "belangte Behörde") vom 14.09.2016, zugest... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.12.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/4/27 W204 2121992-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 11.01.2016, zugestellt am 15.01.2016, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten. Dieser war im Tatzeitraum Geschäftsführer der XXXX, diese wiederum Komplementärin der XXXX (im Folgenden: haftende Gesellschaft). Das Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: römisch e... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 27.04.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2016/8/3 W210 2126371-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX , mit Sitz in Wien und einer Büroadresse in Graz. Die beschwerdeführende Partei betreibt unter anderem eine Homepage mit der Web-Adresse XXXX . Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, eingetragen im ZVR zur Zahl römisch 40 , mit Sitz in Wien und einer Büroadresse in Graz. Die beschwerdeführende Partei betreibt unter anderem ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 03.08.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/3/22 W107 2106585-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin ist ein in das Vereinsregister eingetragener Verein mit Sitz in XXXX und einer Büroadresse in XXXX, die in ihren Richtlinien und Statuten festgelegt hat, als betriebliche Unterstützungskasse unselbständigen Erwerbstätigen (Arbeitnehmern) mit ständigem Wohnsitz in Österreich Unterstützungsleistungen für den Fall des Alters, bei Invalidität, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.03.2016

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten