Entscheidungsgründe: Der Beklagte beschäftigte sich bereits 1999 mit der Verwertung von Immobilien. Er war damals Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Immobilienverwertungs GesmbH und beabsichtigte eine Umschuldung der zur Finanzierung von Liegenschaften aufgenommenen Mittel. Die Klägerin ist eine Bank mit Sitz in der Schweiz und einer Repräsentanz in Wien. Sie hat keine Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften in Österreich. Mit zwei Rahmenkreditverträgen je vom 10. 11... mehr lesen...
Norm: BWG §4 Abs1 BWG §23 Z13 WG §1 Abs1 BWG § 4 heute BWG § 4 gültig ab 01.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 237/2022 BWG § 4 gültig von 29.05.2021 bis 31.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2021 BWG § 4 gültig von 27.07.2017 bi... mehr lesen...
Norm: BWG §4 Abs1 BWG §23 Z13 WG §1 Abs1 BWG § 4 heute BWG § 4 gültig ab 01.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 237/2022 BWG § 4 gültig von 29.05.2021 bis 31.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2021 BWG § 4 gültig von 27.07.2017 bi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger zeichneten im März 1998 um ein Nominale von S 500.000,-- Optionsanleihen der Bank, zu deren Masseverwalter der Erstbeklagte nunmehr bestellt wurde, zu einem Kurs von 95 %. Nach Veräußerung eines Nominales von S 140.000,-- sind sie noch verfügungsberechtigt über S 360.000,--. Von den im Einzelnen festgestellten Bedingungen der nachrangigen Optionsanleihe ist hervorzuheben, dass diese ausdrücklich als nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs 8 BWG ... mehr lesen...
Norm: BWG §23 EWG-RL 89/299/EWG - Eigenmittel von Kreditinstituten 389L0299 allg BWG § 23 heute BWG § 23 gültig ab 29.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2021 BWG § 23 gültig von 01.01.2016 bis 28.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 184/2013 ... mehr lesen...