Norm: BWG §4 Abs1BWG §23 Z13WG §1 Abs1
Rechtssatz: Ob ein (grenzüberschreitendes) Bankgeschäft eines ausländischen Kreditinstituts in Österreich vorliegt, ist anhand von Anknüpfungskriterien im Einzelfall zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 110/06d Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 110/06d Veröff: SZ 2006/124 European Case ... mehr lesen...
Norm: BWG §4 Abs1BWG §23 Z13WG §1 Abs1
Rechtssatz: Ob ein (grenzüberschreitendes) Bankgeschäft eines ausländischen Kreditinstituts in Österreich vorliegt, ist anhand von Anknüpfungskriterien im Einzelfall zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 110/06d Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 110/06d Veröff: SZ 2006/124 European Case ... mehr lesen...
Norm: BWG §23EWG-RL 89/299/EWG - Eigenmittel von Kreditinstituten 389L0299 allg
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 23 BWG stellt eine Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 17.4. 1989 über die Eigenmittel von Kreditinstituten (89/299/EWG) dar. Die Regelung des § 23 BWG ist im Sinne des Grundsatzes der richtlinienkonformen Interpretation dahin auszulegen, dass sie möglichst im Einklang mit der Richtlinie steht. Dabei ist zu beachten, dass ja gerad... mehr lesen...