Norm: BWG §100 Abs1
Rechtssatz: Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung. Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung. Entscheidungstexte 6 Ob 110/06d Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 110/06d Veröff: SZ 2006/124 ... mehr lesen...