Entscheidungen zu § 1 BWG

Bundesverwaltungsgericht

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE Bvwg Erkenntnis 2026/4/29 W298 2301228-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mitbeteiligte Partei (im Verfahren vor der Datenschutzbehörde „Beschwerdeführer“) erhob mit Eingabe vom 29.11.2023 eine Datenschutzbeschwerde gegen die XXXX (im Verfahren vor der Datenschutzbehörde „Beschwerdegegnerin“, im hg. Verfahren „Beschwerdeführerin“). Demnach habe sie bei der Beschwerdeführerin ein Konto sowie ein Schließfach, welche aus nicht genannten Gründen gekündigt worden seien. Die Kündig... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.04.2026

TE Bvwg Beschluss 2025/11/13 W276 2325682-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 13.11.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2024/5/21 W276 2288682-1

Entscheidungsgründe: I.       VERFAHRENSGANG römisch eins.       VERFAHRENSGANG 1.       Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Oesterreichischen Nationalbank (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „OeNB“) vom XXXX , GZ. XXXX wendet sich an XXXX („BF“) als Antragsteller in einem Verfahren nach der VERORDNUNG (EU) Nr. 269/2014 DES RATES vom 17. März 2014. Der
Spruch: dieses Bescheides lautet wie folgt: 1.       Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Oesterreichischen Na... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.05.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2017/8/2 W210 2150835-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 16.02.2017 wendet sich gegen Frau XXXX Beschwerdeführerin zu W210 2150835-1, die beschwerdeführende Gesellschaft zu W210 2150870-1 ist die zu Punkt II. des angefochtenen Straferkenntnis haftungspflichtige Gesellschaft: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 16.02.2017 wendet sich gegen Frau römisch 40 Beschwerdeführerin zu W210 2150835-1,... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.08.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/8/2 W210 2150870-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 16.02.2017 wendet sich gegen Frau XXXX Beschwerdeführerin zu W210 2150835-1, die beschwerdeführende Gesellschaft zu W210 2150870-1 ist die zu Punkt II. des angefochtenen Straferkenntnis haftungspflichtige Gesellschaft: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 16.02.2017 wendet sich gegen Frau römisch 40 Beschwerdeführerin zu W210 2150835-1,... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.08.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/8/2 W230 2150836-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 16.02.2017, Zl. XXXX , erließ die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA; im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber dem Erstbeschwerdeführer folgenden
Spruch: (Punkt I.) und sprach die Haftung der zweitbeschwerdeführenden Gesellschaft wie folgt aus (Punkt II.): 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 16.02.2017, Zl. römisch 40 , erließ die Finanzmarktaufsichtsbehörd... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.08.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/8/2 W230 2154566-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 16.02.2017, Zl. XXXX , erließ die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA; im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber dem Erstbeschwerdeführer folgenden
Spruch: (Punkt I.) und sprach die Haftung der zweitbeschwerdeführenden Gesellschaft wie folgt aus (Punkt II.): 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 16.02.2017, Zl. römisch 40 , erließ die Finanzmarktaufsichtsbehörd... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.08.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2015/3/6 W107 2000441-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA) vom 12.03.2013 richtet sich gegen die Beschwerdeführerin XXXX (in Folge: BF4), zum Entscheidungszeitpunkt alleiniger Vorstand der XXXX AG (nunmehr XXXX GmbH; in Folge: XXXX) sowie der XXXX AG (nunmehr XXXX GmbH; in Folge: XXXX) und Vorstandsmitglied der XXXX Privatstiftung (in Folge: Privatst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.03.2015

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