Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: XXXX stellte am 02.12.2006 einen Antrag auf internationalen Schutz, der vom Bundesasylamt gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005, BGBl I Nr. 100/2005 AsylG idgF abgewiesen und diesem der Status des Asylberechtigten nicht zuerkannt wurde (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs 1 Z. 1 AsylG wurde ihm jedoch der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und gemäß § 8 Abs 4 AsylG eine befristete Aufenthaltsberechtigung auf die Dauer von einem Jahr zuerkannt. römi... mehr lesen...