Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer hat am XXXX beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde genannt), einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine psychotherapeutische Krankenbehandlung nach den Bestimmungen des Verbrechensopfergesetzes (VOG) gestellt. 1. Der Beschwerdeführer hat am römisch 40 beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbe... mehr lesen...