Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin hat am 14.09.2012 beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung nunmehr: Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde genannt) einen Antrag auf Hilfeleistungen nach dem VOG in Form von Pauschalentschädigung für Schmerzengeld gestellt und angegeben, als Kind während der Heimunterbringung einen Bruch der linken Hand erlitten zu haben, welcher schlecht beha... mehr lesen...