Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der belangten Behörde Der Beschwerdeführer ersuchte mit Schreiben vom 01.08.2014 um Gewährung eines Karenzurlaubes gemäß § 2 Väterkarenzgesetz für die Zeit vom 01.10.2014 bis 01.06.2015 zur Betreuung seines Sohnes. Der Beschwerdeführer ersuchte mit Schreiben vom 01.08.2014 um Gewährung eines Karenzurlaubes gemäß Paragraph 2, Väterkarenzgesetz für die Zeit vom 01.10.2014 bis 01.06.2015 zur B... mehr lesen...