Entscheidungen zu § 35 Abs. 1 UbG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/10 W107 2195860-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.11.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/10 W107 2195862-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.11.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/10 W107 2195856-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.11.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/10 W107 2195858-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.11.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/10 W107 2201105-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.11.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2015/10/7 W107 2011560-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Mit rechtskräftigem Bescheid vom XXXX , GZ XXXX , hat die Übernahmekommission (in Folge: ÜbK) in einem von Amts wegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG entschieden, dass Herr XXXX (in Folge: BF1), die XXXX und die XXXX verpflichtet sind, ein öffentliches Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der XXXX (Zielgesellschaft; in Folge: XXXX ) zu legen (Spru... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.10.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/10/7 W107 2011561-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Mit rechtskräftigem Bescheid vom XXXX, hat die Übernahmekommission (in Folge: ÜbK) in einem von Amts wegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG entschieden, dass Herr XXXX (in Folge: BF1), die XXXX verpflichtet sind, ein öffentliches Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der XXXX (Zielgesellschaft; in Folge: XXXX) zu legen (Spruchpunkt 1.) und gemäß § 3... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.10.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/10/7 W107 2011561-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Mit rechtskräftigem Bescheid vom XXXX, hat die Übernahmekommission (in Folge: ÜbK) in einem von Amts wegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG entschieden, dass Herr XXXX (in Folge: BF1), die XXXX verpflichtet sind, ein öffentliches Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der XXXX (Zielgesellschaft; in Folge: XXXX) zu legen (Spruchpunkt 1.) und gemäß § 3... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.10.2015

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