Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Mit rechtskräftigem Bescheid vom XXXX , GZ XXXX , hat die Übernahmekommission (in Folge: ÜbK) in einem von Amts wegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG entschieden, dass Herr XXXX (in Folge: BF1), die XXXX und die XXXX verpflichtet sind, ein öffentliches Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der XXXX (Zielgesellschaft; in Folge: XXXX ) zu legen (Spru... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Mit rechtskräftigem Bescheid vom XXXX, hat die Übernahmekommission (in Folge: ÜbK) in einem von Amts wegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG entschieden, dass Herr XXXX (in Folge: BF1), die XXXX verpflichtet sind, ein öffentliches Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der XXXX (Zielgesellschaft; in Folge: XXXX) zu legen (Spruchpunkt 1.) und gemäß § 3... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Mit rechtskräftigem Bescheid vom XXXX, hat die Übernahmekommission (in Folge: ÜbK) in einem von Amts wegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG entschieden, dass Herr XXXX (in Folge: BF1), die XXXX verpflichtet sind, ein öffentliches Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der XXXX (Zielgesellschaft; in Folge: XXXX) zu legen (Spruchpunkt 1.) und gemäß § 3... mehr lesen...