Begründung: Die 21jährige Alexandra L***** leidet seit ihrem 12.Lebensjahr an einer anorexia nervosa (Magersucht). Die Eßstörungen führten immer wieder zu gesundheitsgefährdenden Gewichtsabnahmen. 1993 hatte die Patientin nur noch ein Gewicht von 20 kg. Es bestand Lebensgefahr. Am 25.7.1994 wurde Alexandra L***** in der geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses in Linz aufgenommen. Nach Anhörung der Patientin wurde am 28.7.1994 ihre vorläufige Unterbringung für zulässig ... mehr lesen...
Begründung: Der Kranke, der schon zuvor wiederholt im Landesnervenkrankenhaus Graz stationär behandelt wurde, ist am 14.5.1993 über Bescheinigung des zuständigen Arztes erneut in dieses Krankenhaus gebracht worden. Nach Durchführung des gesetzmäßigen Verfahrens erklärte das Erstgericht mit dem rechtskräftig gewordenen Beschluß vom 7.6.1993 die Unterbringung des Kranken bis 14.8.1993 für zulässig. In einem am 12.8.1993 und daher nicht innerhalb der Frist des § 30 Abs 3 UbG bei... mehr lesen...
Begründung: Maria H***** wurde mit Bechluß vom 5.9.1972 wegen Geisteskrankheit beschränkt entmündigt; ihr ist derzeit eine Sachwalterin im Umfang des § 273 Abs 3 Z 3 ABGB bestellt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 26.4.1993, 20 SW 76/87-212, wurde (von Amts wegen) Primarius Dr.Ernst Rainer (Vorstand der II. psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik Salzburg) zum Kollisionskurator der Betroffenen bestellt, weil die Sachwalterin einer Zwangsbehandlung der B... mehr lesen...