Entscheidungen zu § 28 UbG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-31 von 31

RS OGH 1991/9/18 2Ob552/91, 6Ob109/97s, 3Ob338/98x, 7Ob313/04m, 10Ob49/06p

Norm: AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG 2005 §46 Abs3 C3AußStrG 2005 §71 Abs4UbG §28
Rechtssatz: Wurde die vorläufige Unterbringung eines Kranken für unzulässig erklärt und der dagegen erhobene Rekurs des Abteilungsleiters des Krankenhauses zurückgewiesen, so ist eine Bedachtnahme auf dessen verspätetes Rechtsmittel gemäß § 11 Abs 2 AußStrG nicht möglich. Der Beschluss könnte nicht mehr ohne Nachteil für den Kranken abgeändert werden, denn bei einer A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1991

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