Begründung: Mit Beschluß des Rekursgerichts vom 21.10.1997 (ON 51) wurde der Beschluß des Erstgerichts vom 2.10.1997 (ON 46), mit dem die weitere Unterbringung der Patientin für nicht zulässig erkannt wurde, bestätigt. Dieser Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen und wurde dem Abteilungsleiter spätestens am 3.11.1997 zugestellt. Die Unterbringung der Patientin wurde bisher (offenbar mangels geeigneter extramuraler Betreuungsmöglichkeit) nicht aufgehoben. Am 15.12.1997 langt... mehr lesen...
Norm: UbG §26 Abs3 UbG § 26 heute UbG § 26 gültig ab 01.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2022 UbG § 26 gültig von 01.07.2010 bis 30.06.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2010 UbG § 26 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...