Norm: UbG §26 Abs3
Rechtssatz: Die Tätigkeit des Unterbringungsgerichts erschöpft sich in der Feststellung der Unzulässigkeit der Unterbringung, was die Verpflichtung des Abteilungsleiters nach sich zieht, die Unterbringung sogleich aufzuheben; die Erlassung einer Entlassungsverfügung durch den Richter ist im § 26 Abs 3 UbG nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 5 Ob 84/98h Entscheidu... mehr lesen...